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Neue Torproduktnorm EN 13241-1 bringt mehr Sicherheit für kraft- und handbetätigte Tore und Schranken

Seit Mai 2005 gilt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die neue europäische Torproduktnorm EN 13241-1 (in der deutschen Fassung DIN EN 13241-1). Durch deren Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist sie erstens die einzige harmonisierte Tornorm, ersetzt alle nationalen Einzelnormen für Tore und Schranken und sorgt für ein barrierefreies Inverkehrbringen im EWR. Zweitens konkretisiert sie die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) aus dem Jahre 1989 für diesen Bauproduktsektor.

Torproduktnorm in der Bauregelliste
In Deutschland ist diese ‚Dachnorm’, die bezüglich der BPR-Anforderungen (technische Eigenschaften) an Tore auf eine Reihe von europäischen Spezialtornormen verweist, von dem Deutschen Institut für Bautechnik im November 2005 in die Bauregelliste (BRL) B Teil 1 übernommen worden. In Teil B gelangen nur Bauprodukte, die zur Umsetzung der BPR (im Falle der Torproduktnorm auch der Maschenrichtlinie und der Richtlinie über Elektromagnetische Verträglichkeit) in den Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und die die CE-Kennzeichnung tragen.
Nach Aufnahme in die BRL B Teil 1 ist die Anlage 6.3 aus BRL A Teil 1, lfd. Nr. 6.20.3 „Richtlinie über Türen und Tore“   (Fassung November 2003) – und zwar Tore betreffend – hinfällig. In dieser technischen Regel gab es u. a.  detaillierte Anforderungen für den Wärme- und Schallschutz. An deren Stelle treten jetzt die Anforderungen aus der Torproduktnorm. Da die Norm alle Anforderungen an das Bauprodukt „Tor / Schranke“ regelt (z.B. mechanische Festigkeit, Nutzungssicherheit,  Umweltaspekte wie Wärme- und Schallschutz, Widerstand gegen Wind, Wasser und Lufteintritt), findet sie über die BRL auch Eingang in die Musterliste der Technischen Baubestimmungen und damit in die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung des Bundes. Hierdurch erklärt sich der gesetzesähnliche Charakter dieser Norm.

Personenschutz steht im Mittelpunkt
Die Torproduktnorm beschreibt Sicherheits- und besondere Leistungsanforderungen für alle kraft- und handbetriebenen Tore im gewerblichen, öffentlichen und privaten Nutzungsbereich, die für den Zugangsbereich von Personen oder von von ihnen begleiteten oder gesteuerten Waren und Fahrzeugen vorgesehen sind. Das grundlegende Ziel der Torproduktnorm ist der Schutz von Personen (nur indirekt auch der Sachschutz).
Beim Personenschutz geht es vor allem um Sicherheitsstandards, durch die Gefährdungen von Personen zum Beispiel

  • gegen Quetschen und Scheren (z. B. Fingerklemmschutz, Eingreifschutz, Absturzsicherung bei vertikal beweglichen Torflügeln, Kontaktschaltleisten an Haupt- und Nebenschließkanten, Kraftbegrenzung),

  • gegen Anheben, Einziehen, Stoßen und Einschließen (z. B. einfehlersichere Einzugssicherung, berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen, Totmannsteuerung, Kraftbegrenzung, glatte Flügelflächen),

  • durch elektrische Gefahren (z. B. Anforderungen an Fehlerfall für alle Antriebs-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen und deren Bauteile)

bei dem Betrieb eines Tores konsequent und wirkungsvoll vermieden werden.

Konformitätsnachweisverfahren nach BPR
Der Nachweis, dass Bauprodukte wie Tore und Schranken gebrauchstauglich im Sinne der BPR sind, d.h. einwandfrei aufgrund ordnungsgemäßer Konstruktion und Herstellung in den Markt gelangen, gelingt dem Torhersteller, Importeur oder Verarbeiter – letzterer baut komplette Tore aus zugekauften, fremdgefertigten Torkomponenten und ist damit Hersteller im Sinne dieser Norm – durch:

  • Ersttypprüfung eines Tores bei einer anerkannten (notifizierten) Prüfstelle, und zwar mindestens die Prüfung der Toranforderungen „Einhaltung der Betriebskräfte“ (gilt für alle kraftbetätigten Tore und Schranken), „Sicheres Öffnen“ (nur für vertikal bewegte Tore) und „Windwiderstand“ (gilt nur für Tore in Fassaden); die externe Prüfung von besonderen (Umwelt-)Leistungs-anforderungen hängt davon ab, ob Bauplaner und Torbetreiber Wert auf diese Toreigenschaften legen (z. B. Wärmewiderstand);

  • Durchführung einer werkseigenen Produktionskontrolle;

  • Kennzeichnung des Tores mit dem CE-Zeichen;

  • Abgabe der EG-Konformitätserklärung an den Abnehmer des Tores (in der Regel der Torbetreiber);

  • Übergabe der Anleitungen für Montage/Demontage, Betrieb und Wartung.

Durch die CE-Kennzeichnung und die mitgelieferten Dokumentationen können sich Torbetreiber, Bauplaner und Fachhändler stets darauf verlassen, dass die Tore einwandfrei den Bestimmungen der neuen Torproduktnorm entsprechen. Erfolgt die Tormontage nicht durch den Hersteller selbst, ist der ausführende Montagebetrieb selbstverständlich für die korrekte Montage und die Übergabe aller Dokumentationen verantwortlich (einschließlich der Montage-Konformitätserklärung). Ähnliches gilt auch für alle Fälle, in denen ältere Tore (z. B. Garagen- oder gewerbliche Tore) mit einem Antrieb zu kraftbetätigten Toren um- bzw. nachgerüstet werden. Auch hier muss der Umrüstungsbetrieb alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen der Torproduktnorm strikt einhalten. Gleichfalls hat er das Tor mit dem CE-Zeichen zu versehen und alle erforderlichen Dokumente (s. o.) an den Torbetreiber zu übergeben.

Verantwortliche Rolle des Bauplaners
Der Architekt/Bauplaner muss ebenfalls über die Einzelheiten der neuen EN-Norm informiert sein, wenn er gewährleisten will, dass die von ihm ausgewählten Tortypen und Torkomponenten (z. B. Antriebe) normkonform sind. Auf der Basis der örtlichen Gegebenheiten für ein Bauvorhaben sowie der Bedürfnisse seines Kunden (Torbetreibers) muss er festlegen, welches Tor mit welchen Leistungseigenschaften letztendlich zum Einsatz kommt. Die normgerechte Abstimmung aller Aspekte gelingt dann am besten, wenn alle Beteiligten – Torhersteller, Bauplaner, Torbetreiber – im Vorfeld alle wichtigen Fragen klären, die unter Umständen relevant sind für die Einhaltung der Torproduktnorm und ihrer Spezialtornormen, auf die sie verweist:

  • Festlegung der Bauart (Tortyp);

  • Öffnungsweise (Hand- oder Kraftbetätigung) und Betätigungsfrequenz;

  • Festlegung des Mindestschutzniveaus (abhängig von der Art der bedienenden Personen und der Steuerungsart);

  • Art der Sicherheitseinrichtung und Berücksichtigung zusätzlicher Einrichtungen (z. B. Schlupftür, Sichtelemente);

  • Berücksichtigung zusätzlicher Eigenschaften (z. B. Windbelastung, Schallschutz, Sachschutz, Feuerschutz, Einbruchhemmung).

Verantwortung auch für den Torbetreiber: Wartung und Prüfung
Nicht zuletzt ist auch der Torbetreiber (Kunde) nach erfolgter Tormontage, Torinbetriebnahme und seiner persönlichen Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung des Tores dafür verantwortlich, dass ein Torsystem jahrelang einwandfrei funktioniert. Er hat gemäß Wartungsanleitung des Herstellers dafür zu sorgen, dass regelmäßig Wartungen durchgeführt werden, bei denen es auch zu einem Austausch von Verschleißteilen oder zu kleineren Reparaturen kommen kann, die die nachhaltige Funktionsfähigkeit des Tores sichern. Solche Tätigkeiten kann er selbst mit entsprechender Sachkunde durchführen oder aber den Torhersteller beauftragen, der in der Regel solche Serviceleistungen anbietet.
Der Torhersteller schreibt in seiner Betriebsanleitung auch regelmäßige Torprüfungen vor (mindestens einmal jährlich für kraftbetriebene Tore aller Art gemäß BG-Regel 232, Abschnitt 6), die jeder Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung zu veranlassen hat. Auch in diesem Fall kann er die Prüfung selbst durchführen – vorausgesetzt, dass er oder die von ihm beauftragte Person sachkundig im Sinne der BGR 232 ist. Meist wird er den Torhersteller mit dieser Aufgabe betrauen, dessen Mitarbeiter entsprechend geschult und sachkundig*) sind.
Eine solche Torprüfung ist auch privaten Torbetreibern zu empfehlen, denn immerhin handelt es sich bei einem kraftbetriebenen Tor um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie!

*) Zahlreiche Mitarbeiter der Mitgliedsbetriebe des BVT – Verband Tore verfügen  über einen entsprechenden Sachkundigen-Ausweis, den sie aufgrund einer umfangreichen BVT-Schulung durch Branchenexperten und nach Bestehen einer schriftlichen Prüfung erworben haben.

 


Falls Fragen aus dem Beteiligtenkreis – Hersteller, Verarbeiter, Montagebetriebe, Architekten/Bauplaner, Torbetreiber aus dem öffentlichen Bereich, aus dem Gewerbe, der Industrie oder dem Privatbereich – zu diesem wichtigen Themenkomplex vorhanden sind, schreiben Sie uns eine E-Mail (Anfrage) oder rufen uns an (Herr Klopotek, Tel. 02102/186-210). Wir helfen Ihnen gerne und bringen Sie gezielt mit unseren Mitgliedern in Verbindung, die in Ihrer Region beheimatet sind.