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Neue Torproduktnorm EN 13241-1 bringt mehr Sicherheit für
kraft- und handbetätigte Tore und SchrankenSeit Mai 2005 gilt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die neue europäische Torproduktnorm EN 13241-1 (in der deutschen Fassung DIN EN 13241-1). Durch deren Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist sie erstens die einzige harmonisierte Tornorm, ersetzt alle nationalen Einzelnormen für Tore und Schranken und sorgt für ein barrierefreies Inverkehrbringen im EWR. Zweitens konkretisiert sie die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) aus dem Jahre 1989 für diesen Bauproduktsektor.
Torproduktnorm in der Bauregelliste
In Deutschland ist diese ‚Dachnorm’, die bezüglich
der BPR-Anforderungen (technische Eigenschaften) an Tore auf eine
Reihe von europäischen Spezialtornormen verweist (siehe Übersicht),
von dem Deutschen Institut für Bautechnik im November 2005
in die Bauregelliste (BRL) B Teil 1 übernommen worden. In Teil
B gelangen nur Bauprodukte, die zur Umsetzung der BPR (im Falle der
Torproduktnorm auch der Maschenrichtlinie und der Richtlinie über
Elektromagnetische Verträglichkeit) in den Verkehr gebracht
und gehandelt werden dürfen und die die CE-Kennzeichnung tragen.
Nach Aufnahme in die BRL B Teil 1 ist die Anlage 6.3 aus BRL A Teil
1, lfd. Nr. 6.20.3 „Richtlinie über Türen und Tore“ (Fassung
November 2003) – und zwar Tore betreffend – hinfällig.
In dieser technischen Regel gab es u. a. detaillierte Anforderungen
für den Wärme- und Schallschutz. An deren Stelle treten
jetzt die Anforderungen aus der Torproduktnorm. Da die Norm alle
Anforderungen an das Bauprodukt „Tor / Schranke“ regelt
(z.B. mechanische Festigkeit, Nutzungssicherheit, Umweltaspekte
wie Wärme- und Schallschutz, Widerstand gegen Wind, Wasser und
Lufteintritt), findet sie über die BRL auch Eingang in die Musterliste
der Technischen Baubestimmungen und damit in die Landesbauordnungen
und die Musterbauordnung des Bundes. Hierdurch erklärt sich
der gesetzesähnliche Charakter dieser Norm.
Personenschutz steht im Mittelpunkt
Die Torproduktnorm beschreibt Sicherheits- und besondere Leistungsanforderungen
für alle kraft- und handbetriebenen Tore im gewerblichen, öffentlichen
und privaten Nutzungsbereich, die für den Zugangsbereich von
Personen oder von von ihnen begleiteten oder gesteuerten Waren
und Fahrzeugen vorgesehen sind. Das grundlegende Ziel der Torproduktnorm
ist der Schutz von Personen (nur indirekt auch der Sachschutz).
Beim Personenschutz geht es vor allem um Sicherheitsstandards, durch
die Gefährdungen von Personen zum Beispiel
bei dem Betrieb eines Tores konsequent und wirkungsvoll vermieden werden.
Konformitätsnachweisverfahren nach BPR
Der Nachweis, dass Bauprodukte wie Tore und Schranken gebrauchstauglich
im Sinne der BPR sind, d.h. einwandfrei aufgrund ordnungsgemäßer
Konstruktion und Herstellung in den Markt gelangen, gelingt dem
Torhersteller, Importeur oder Verarbeiter – letzterer baut
komplette Tore aus zugekauften, fremdgefertigten Torkomponenten
und ist damit Hersteller im Sinne dieser Norm – durch:
Durch die CE-Kennzeichnung und die mitgelieferten Dokumentationen können sich Torbetreiber, Bauplaner und Fachhändler stets darauf verlassen, dass die Tore einwandfrei den Bestimmungen der neuen Torproduktnorm entsprechen. Erfolgt die Tormontage nicht durch den Hersteller selbst, ist der ausführende Montagebetrieb selbstverständlich für die korrekte Montage und die Übergabe aller Dokumentationen verantwortlich (einschließlich der Montage-Konformitätserklärung). Ähnliches gilt auch für alle Fälle, in denen ältere Tore (z. B. Garagen- oder gewerbliche Tore) mit einem Antrieb zu kraftbetätigten Toren um- bzw. nachgerüstet werden. Auch hier muss der Umrüstungsbetrieb alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen der Torproduktnorm strikt einhalten. Gleichfalls hat er das Tor mit dem CE-Zeichen zu versehen und alle erforderlichen Dokumente (s. o.) an den Torbetreiber zu übergeben.
Verantwortliche Rolle des Bauplaners
Der Architekt/Bauplaner muss ebenfalls über die Einzelheiten
der neuen EN-Norm informiert sein, wenn er gewährleisten will,
dass die von ihm ausgewählten Tortypen und Torkomponenten (z.
B. Antriebe) normkonform sind. Auf der Basis der örtlichen Gegebenheiten
für ein Bauvorhaben sowie der Bedürfnisse seines Kunden
(Torbetreibers) muss er festlegen, welches Tor mit welchen Leistungseigenschaften
letztendlich zum Einsatz kommt. Die normgerechte Abstimmung aller
Aspekte gelingt dann am besten, wenn alle Beteiligten – Torhersteller,
Bauplaner, Torbetreiber – im Vorfeld alle wichtigen Fragen
klären, die unter Umständen relevant sind für die
Einhaltung der Torproduktnorm und ihrer Spezialtornormen, auf die
sie verweist:
Verantwortung auch für den Torbetreiber: Wartung
und Prüfung
Nicht zuletzt ist auch der Torbetreiber (Kunde) nach erfolgter
Tormontage, Torinbetriebnahme und seiner persönlichen Einweisung
in die ordnungsgemäße Nutzung des Tores dafür verantwortlich,
dass ein Torsystem jahrelang einwandfrei funktioniert. Er hat gemäß Wartungsanleitung
des Herstellers dafür zu sorgen, dass regelmäßig Wartungen durchgeführt
werden, bei denen es auch zu einem Austausch von Verschleißteilen
oder zu kleineren Reparaturen kommen kann, die die nachhaltige Funktionsfähigkeit
des Tores sichern. Solche Tätigkeiten kann er selbst mit entsprechender
Sachkunde durchführen oder aber den Torhersteller beauftragen,
der in der Regel solche Serviceleistungen anbietet.
Der Torhersteller schreibt in seiner Betriebsanleitung auch regelmäßige Torprüfungen vor
(mindestens einmal jährlich für kraftbetriebene Tore aller
Art gemäß BG-Regel 232, Abschnitt 6), die jeder Arbeitgeber
nach § 3 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung zu veranlassen
hat. Auch in diesem Fall kann er die Prüfung selbst durchführen – vorausgesetzt,
dass er oder die von ihm beauftragte Person sachkundig im Sinne der
BGR 232 ist. Meist wird er den Torhersteller mit dieser Aufgabe betrauen,
dessen Mitarbeiter entsprechend geschult und sachkundig*) sind.
Eine solche Torprüfung ist auch privaten Torbetreibern zu empfehlen,
denn immerhin handelt es sich bei einem kraftbetriebenen Tor um eine
Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie!
*) Zahlreiche Mitarbeiter der Mitgliedsbetriebe des BVT – Verband Tore verfügen über einen entsprechenden Sachkundigen-Ausweis, den sie aufgrund einer umfangreichen BVT-Schulung durch Branchenexperten und nach Bestehen einer schriftlichen Prüfung erworben haben.
Falls Fragen aus dem Beteiligtenkreis – Hersteller, Verarbeiter, Montagebetriebe, Architekten/Bauplaner, Torbetreiber aus dem öffentlichen Bereich, aus dem Gewerbe, der Industrie oder dem Privatbereich – zu diesem wichtigen Themenkomplex vorhanden sind, schreiben Sie uns eine E-Mail (Anfrage) oder rufen uns an (Herr Klopotek, Tel. 02102/186-210). Wir helfen Ihnen gerne und bringen Sie gezielt mit unseren Mitgliedern in Verbindung, die in Ihrer Region beheimatet sind.